Sven Krenkel-Laske

Mitglied der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Jungen Union (JU) Chemnitz

Sven Krenkel-Laske

Johann Wolfgang von Goethe
Das Höchste, wozu der Mensch gelangen kann, ist das Erstaunen.
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Termine

21. Januar 2012

um 19.00 Uhr
15. Mittelstandsball im Hotel Chemnitzer Hof

Donnerstag, den 02. Februar 2012, um 18.00 Uhr
findet im TechnologieZentrum Dresden
Gostritzer Str. 61-63, 01217 Dresden

ein Podiumsgespräch der MIT-Sachsen zum Thema:
„Strompreise - welche Kostenbelastungen kommen auf sächsische Unternehmen zu, welche Chancen und Risiken bringt die Energiewende für die sächsische Wirtschaft?"

statt.

 

Bundesregierung

CDU Deutschlands - aktuelle Meldungen für CDU-Gliederungen

"Wir übernehmen für uns und unsere Nachbarn mehr Verantwortung"
Bundesverteidigungsminister de Maizière sprach mit der Welt über die Münchner Sicherheitskonferenz und die Rolle der Bundeswehr: "Wir sind wie Briten, Franzosen oder Italiener ein größeres Nato-Mitglied in Europa und spielen deshalb eine gewichtige Rolle"
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"Stabilisierung auf dem Arbeitsmarkt"
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen blickte Ende Januar positiv auf die aktuelle Entwicklung des Arbeitsmarktes. "Eine Abschwächung auf dem Arbeitsmarkt ist nicht zu erkennen" so die Ministerin über die Bekanntgabe der neuen Arbeitsmarktzahlen.
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CDU gründet "Plattform Energiewende"
Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands, Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, hat mit Spitzenvertretern CDU/CSU-geführter Kommunen im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin über die Energiewende diskutiert.
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"China schaut sehr interessiert auf die EU"
Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht im Interview über ihren China-Besuch und die aktuellen Entwicklungen in der Europäischen Union: "China schaut sehr interessiert auf Staaten, die Teile ihrer Souveränität an eine supranationale Institution abgeben."
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"Fiskalpakt ist wichtiger Schritt zu Stabilitätsunion"
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das informelle Treffen des Europäischen Rates "ergebnis- und erfolgreich" genannt. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Verabschiedung des Fiskalpaktes sowie die Themen Wachstum und Beschäftigung.
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Sven Krenkel-Laske

 

18. Juni 2010

 

Todesstrafe und Folter weltweit abschaffen

 

Bundestagsrede am 17.06.2010 zun den Tagesordnungspunkten

 

-19a) Beratung Antrag SPD,B90/GRÜNE „Todesstrafe weltweit abschaffen" (Drs 17/2114)
19b) Beratung Antrag SPD „Folter bekämpfen und Folteropfer unterstützen"
(Drs 17/2115 )
19c) Beratung Antrag DIE LINKE „Abschaffung der Todesstrafe weltweit"- (Drs 17/2131)


Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

in diesen Tagen ist man als Mitglied des Menschenrechtsausschusses versucht, der Opposition ein herzliches Dankeschön zu sagen. Wir haben Woche für Woche die Gelegenheit unsere Positionen zu den wesentlichen Menschenrechtsthemen coram publico neu zu erklären.


Dass wir diese bereits im Dezember 2009 in einem Antrag formuliert, und im März 2010 hier im Bundestag beschlossen haben, entbindet uns nicht von der Aufgabe, den Stellenwert und die konkrete Ausgestaltung der Menschenrechte in den verschiedenen Themenfeldern wieder und wieder zu betonen, und dadurch ins kollektive Bewusstsein zu transportieren.
In diesem Sinne, liebe Freunde von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und auch von der Linkspartei - herzlichen Dank für ihre Vorlage zu einer neuen Debatte! Die CDU/CSU hat als christliche Partei dezidiert zu Menschenrechten Stellung genommen - und wird es weiter tun.

 

Doch das ist nur eine Perspektive auf die Sache, ich möchte mein Unverständnis zu einer anderen Perspektive nicht verhehlen.
Hier werden wichtige, ja wesentliche Sachthemen parteipolitisch instrumentalisiert. Der Bundestag hat beschlossen, die Menschenrechte weltweit zu schützen. Die Themen Todesstrafe und Folter sind ausdrückliche Bestandteile dieses Beschlusses. Wenn Sie nun Antrag auf Antrag zu diesen Themen formulieren, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie von der eigentlichen Arbeit ablenken wollen. Polemik statt Tagesgeschäft - darin kann sich doch die Rolle einer Opposition nicht erschöpfen!

 

Wie wenig Ihnen an dieser Stelle an einer konstruktiven Zusammenarbeit gelegen ist, zeigt dass Scheitern eines interfraktionellen Antrags zur Ächtung der Todesstrafe.

 

Trotz unserer eindeutigen Beschlüsse zum Thema wollte die CDU/CSU-Fraktion, gemeinsam mit der FDP und der SPD einen Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen als gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen, um der besonderen Bedeutung des Themas Ausdruck zu verleihen.
Was in den vergangenen Legislaturperioden noch möglich war, ist diesmal an der Sturheit und Verbissenheit der Bündnisgrünen gescheitert. Wir bedauern es ausserordentlich.

 

Hier noch einmal der Kern unserer unterschiedlichen Auffassungen: Ihr Antrag nennt Namen einzelner betroffener Menschen und einzelne Staaten, die bestimmte Konventionen oder Protokolle nicht ratifiziert haben, aber eine positive Entwicklung aufweisen.
So wichtig jedes einzelne Schicksal eines Menschen ist, der in einer Todeszelle sitzt (und wir sind dankbar für die hervorragende Arbeit der Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, die diese Namen International bekannt machen, kein Mensch ist eine Nummer, auch ein Todeskandidat bleibt ein Geschöpf mit persönlicher Würde)
so wenig dürfen wir doch die Augen vor einer bitteren Realität nicht verschließen:

 
Insbesondere politische Häftlinge in autoritären Regimen sind immer wieder zusätzlichen Repressionen ausgesetzt, wenn sie exemplarisch als Regimeopfer benannt werden.

 

Die Nennung von Namen in ihrem Antrag ist daher menschlich absolut verständlich, und doch in der Sache nicht zweckdienlich.


Gestern war der Bundesaußenminister im Menschenrechtsausschuss. Sehr glaubwürdig hat er den Einsatz der Bundesrepublik für die Rechte der Menschen als prioritäres Ziel deutscher Außenpolitik betont. Zugleich hat er dabei den unschätzbaren Wert der „Stillen Diplomatie" herausgestellt.
Ja, Politik muss Missstände auch anprangern. Aber einzelne Schicksale werden gefährdet, wenn sie mit Sanktionsandrohungen und öffentlichen Bloßstellungen einhergehen.


Das gleiche lässt sich von einzelnen Ländern sagen. Wenn wir diese Ländern auf dem Weg zu Ratifizierungen internationaler Abkommen vorschnell an den Pranger stellen, geht dieser Schuss nach hinten los. Lassen Sie es mich als Pädagoge sagen: Verstärkung und Unterstützung heißen die Zauberworte, nicht Ermahnung und Entmutigung.

 

Ein Antrag, der die Todesstrafe weltweit ächtet, sollte daher aus unserer Sicht generelle, ja universelle Forderungen und Feststellungen enthalten, um so den Charakter einer Resolution zu erfahren. Konkrete Bezichtigungen dagegen kommen einem politischen Tribunal gleich und können, wie soeben ausgeführt letztlich das genaue Gegenteil des Beabsichtigten bewirken.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun lassen Sie mich aber zurückkommen zur Position der CDU/CSU.

 

Ich zitiere aus dem Antrag und Beschluss „Menschenrechte weltweit schützen". Gleich im ersten Punkt äußern wir uns klar und unmissverständlich zur Todesstrafe.

 

„Unveräußerliche Prinzipien wie körperliche und geistige Unversehrtheit, Gedanken- und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind in vielen Teilen der Welt gefährdet. Die grausamste und unmenschlichste Form der Bestrafung, die Todesstrafe, wurde in vielen Staaten der Welt abgeschafft. Darunter sind alle Staaten der Europäischen Union.
Doch immer noch wird die Todesstrafe verhängt bzw. vollstreckt und dies nicht nur in autoritären Regimen wie Iran, China oder Sudan, sondern auch in Demokratien wie den USA und Japan.

 

Es gibt keinen rechtsstaatlichen Grund, der die Todesstrafe rechtfertigt; zudem können Fehlurteile nie ganz ausgeschlossen werden.
Ein Grundanliegen deutscher Menschenrechtspolitik bleiben deshalb die Aussetzung und in letzter Konsequenz die Abschaffung der Todesstrafe."

Deutlicher und eindeutiger kann man die Todestrafe nicht ablehnen. Menschenrechtliche, rechtsstaatliche und humanitäre Gründe sprechen unisono gegen die Todesstrafe. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition haben unserem Antrag die Zustimmung verweigert.

Auch zur Ächtung der Folter nimmt unser Beschluss Stellung und führt eindeutige, evidente Gründe ins Feld, ich zitiere:

 

„In mehr als 150 Staaten der Welt sind Menschen Folter sowie grausamster und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt. In Konfliktsituationen sind in den letzten Jahren verstärkt auch Kinder, Jugendliche und Frauen Opfer von Folter geworden. Aber auch tausende von politischen Dissidenten sind in den Gefängnissen weltweit tagtäglich Folter und Misshandlungen ausgesetzt. All dies geschieht, obwohl die Folter völkerrechtlich in einer Vielzahl internationaler Abkommen verboten wurde. Seit 1984 ist mit dem „Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" der Vereinten Nationen das Folterverbot für die Vertragsstaaten bindend und die Überwachung des Verbots von unabhängigen Stellen vorgesehen. Das Folterverbot gilt absolut und darf nicht gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden."

 

Mit diesem Beschluss haben wir dezidierte Grundlagen, Folter als Menschenrechtsverletzung zu benennen und zu bekämpfen. Und wir tun es ja auch. Allerdings nicht nur in den Ländern, die uns eine Folterpraxis vermuten lassen.
Nein, wie ernst wir uns als Bundesrepublik und als Mitglied der Europäischen Union da selber nehmen müssen und nehmen, zeigt ein Bespiel aus der jüngsten Vergangenheit. Der Fall Gäfgen ging ja zu Genüge durch den Medienwald.

 

Ich zitiere eine Meldung der DPA vom 10. Juni diesen Jahres:

„Kindermörder Gäfgen erzielt juristischen Teilerfolg

Straßburg - Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Kind habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Die Richter warfen Deutschland eine mangelnde juristische Aufarbeitung dieser Folterandrohung vor."

 

Dass der EGMR der Bundesrepublik vorwerfen, gegen das Folterverbot verstoßen zu haben, mag auf den ersten Blick erschüttern: in Deutschland wird gefoltert. Doch auf den zweiten und dritten Blick sieht das Bild ganz anders aus:


Der zweite Blick: Wer kann emotional nicht nachempfinden, wie die Gewaltandrohung zu Stande kam: Ein Entführer verbirgt sein grausames Geheimnis, ein Kind könnte vielleicht noch gerettet werde. Ich verstehe die Drohung gut. Doch eben hier zeigt sich die sittliche Reife einer Gesellschaft. Folter ist grundsätzlich falsch - auch wenn ei emotional verständlich ist, und daher lehnen wir sie ab.


Der dritte Blick: Es ist ein Beweis whrer Rechtstaatlichkeit, auch unangenehme Urteile zu akzeptieren. Wer sich dem Urteil eines EGMR stellt, erwirbt sich auch das Mandat selber für die Einhaltung von Menschenrechten zu werben und zu kämpfen. Wer Standards im Ernstfall gelten lässt, kann sie im Regelfall proklamieren.

Ein letzter Gedanke. Todesstrafe und Folter stehen im Zusammenhang mit anderen Menschenrechtsthemen, auch dazu führt unserer Antrag einiges aus:

 

„Folter und Misshandlungen stehen in engem Zusammenhang mit Formen der Sklaverei und des Menschenhandels. Sklaverei ist kein Übel der Vergangenheit, sondern den Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zufolge Schicksal von zwölf Millionen Menschen weltweit - hauptsächlich von Frauen und Kindern. 70 Prozent der gehandelten Menschen werden als Zwangsprostituierte Opfer sexueller Ausbeutung. Die übrigen Betroffenen werden als Zwangsarbeitskräfte, Kindersoldaten, unfreiwillige Organspender und zu Zwecken illegaler Adoption verkauft. Sklaverei und Menschenhandel sind seit Be- ginn des 20. Jahrhunderts auf Grundlage internationaler Abkommen geächtete Verbrechen. Im Rahmen des Protokolls zur Konvention der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000 wird ein notwendiger Schritt getan, um Menschenhandel zum Zweck der Pros- titution und der Sklavenarbeit zu bekämpfen.


Internationale Unternehmen dürfen in ihrem Engagement nicht wertfrei han- deln und stehen in der Pflicht, in ihrer unternehmerischen Tätigkeit die Menschenrechte zu achten. Bereits heute gibt es Mechanismen, die gewährleisten, dass Produkte und Dienstleistungen nicht unter Verletzung der Menschen- rechte erbracht werden. Initiativen, wie der von Kofi Annan begründete Global Compact, durch den sich Unternehmen freiwillig verpflichten Menschenrechtsprinzipien in ihrem Engagement zu achten, sind von herausragender Bedeutung.

Aber auch andere freiwillige Selbstverpflichtungen, Verhaltenskodizes und Zertifizierungsmaßnahmen haben gezeigt, dass Unternehmen ihre Verant- wortung erkannt haben und bereit sind diese wahrzunehmen. Mittel- bis langfristig werden sich konkrete Außenwirtschaftsinteressen besser verwirklichen lassen, wenn Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte beachtet werden."

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.