17. Mai 2009
Besserer Kinderschutz in Sachsen beschlossen
Der Sächsische Landtag hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU und SPD ein Kinderschutzgesetz beschlossen.
„Jeder Fall von Kindesmisshandlung ist einer zu viel. Für denSchutz unserer Kinder dürfen wir keine Mühen scheuen. Wir müssen alles unternehmen, damit Kinder nicht benachteiligt werden oder gar zu Tode kommen", begründete Alexander Krauß, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion den Landtagsbeschluss.
Er verwies darauf, dass in Deutschland im Jahr etwa 150 Kinder durch Vernachlässigung oder Misshandlungen sterben.
Nach dem neuen Kinderschutzgesetz sollen alle Kinder bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres an Früherkennungsuntersuchungen (U4-U8) teilnehmen. Eltern, deren Kinder nicht zu den Untersuchungen gekommen sind, sollen von den Gesundheitsbehörden erinnert und zur
Teilnahme aufgefordert werden. Reagieren die Eltern nicht auf Hilfsangebote und liegt der begründete Verdacht vor, dass die Eltern ihr Kind vernachlässigen, so wird das Jugendamt eingeschaltet.
„Wir wollen den Eltern verdeutlichen, wie wichtig die Früherkennungsuntersuchungen sind", sagte Krauß. Die Ärzte stellten bei den Tests fest, ob die Kinder Sprachstörungen haben, eine Brille benötigen oder sich dem Alter gemäß bewegen. „Je früher Krankheiten erkannt werden, desto eher kann den betroffenen Kindern geholfen werden", so der CDU-Sozialpolitiker.
Weiterhin könnten durch das Gesetz Eltern ausfindig gemacht, die ihren Erziehungspflichten nicht nachkommen.
Außer in Sachsen gibt es in elf weiteren Bundesländern ähnliche Regelungen. Darüber hinaus sieht das neue Gesetz lokale Netzwerke für den Kinderschutz vor. Die Netzwerke verknüpfen Beratungsstellen, Behörden, Kinderärzte und Hebammen. Sie sollen Risiken für Fehlentwicklungen
bei Kindern rechtzeitig erkennen und Hilfe für den Schutz von Kindern vor Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung bieten.
Das Gesetz fordert zudem einen Kinderschutzbericht.
Quelle: PM-Alexander Krauß MdL


