
29. Mai 2009
JU-Forderung wurde ins Grundgesetz übernommen - die Schuldenbremse kommt!
-Die verbindliche Schuldenbremse schützt die junge Generation vor höherer finanzieller Belastung-
Der Deutsche Bundestag hat der Aufnahme einer verbindlichen Schuldenbremse ins Grundgesetz zugestimmt. Mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschloss das Parlament in Berlin mehrere dafür notwendige Verfassungsänderungen.
Die Schuldenbremse legt fest, dass die Bundesländer ab 2020 keine neuen
Schulden mehr machen dürfen. Erstmals wurde auch ein Rückzahlungsplan verabschiedet. Dies ist ein Meilenstein im Engagement für generationengerechtere Politik!
Die Junge Union Deutschlands plädiert seit geraumer Zeit für die Einführung einer Schuldenbremse und forderte zuletzt die zögernde SPD-Fraktion dazu auf, den Vereinbarungen der Föderalismuskommission II zuzustimmen.
In der Plenardebatte gab sich insbesondere die SED-Fortsetzungspartei "Die Linke" als Gegnerin einer verbindlichen Schuldenbremse zu erkennen: Eine Begrenzung der staatlichen Verschuldung "beraube dem Staat Handlungsmöglichkeiten".
Damit zeigten die ewiggestrigen Anhänger der Planwirtschaft erneut, dass Ihnen generationengerechte Politik egal ist.
Quelle: PM der Jungen Union Deutschlands zur Forderung nach einer verbindlichen Schuldenbremse


