Danke für Ihre Spendenbereitschaft und Ihre Investition in Chemnitz!
Neben der Stimme am Wahltag ist die Spende eine wesentliche Säule für die Unterstützung politisch engagierter Menschen bzw. der Parteien durch die Bürger und Unternehmen.
Ein Stadtratsmandat ist ein Ehremamt. Die Wahlkampfkosten und eben auch die politische Arbeit vor Ort sind für ein jungen Menschen meist ein finanzielles Wagnis und ohne Unterstützung kaum stemmbar.
So bitte ich Sie herzlichst, mich auf diesem Wege zu unterstützen!
Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung.
Konservativ, Christlich-Sozial, Liberal. CDU.
WIR SIND DIE MITTE!
Überweisung oder Scheck
Ich habe für Sie Möglichkeiten zusammengestellt, über die Sie meine Arbeit in der CDU und der Jungen Union finanziell unterstützen können.
Überweisung von Ihrer Bank auf das CDU-Konto:
Sie können via Überweisung auf unser CDU-Konto spenden. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung.
CDU Chemnitz
Hypovereinsbank Chemnitz
BLZ 870 200 86
Konto 2 91 16 60
Verwendungszweck: Spende-Sven Krenkel-Laske
Bitte geben Sie ausserdem Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zustellen können.
Spende per Scheck
Eine der einfachsten Lösungen: Schicken Sie uns einen Scheck mit dem Verwendungszweck "Sven Krenkel-Laske". Adressieren Sie Ihren Brief bitte an:
CDU-Kreisverband Chemnitz
Geschäftsstelle
An den Schatzmeister
Am Markt 5
09111 Chemnitz
Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.
Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland.
Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die CDU bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall 250 € und bedeutet für die CDU bis zu 690 €,
denn:
1. Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der
gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge
können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung
als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des
individuellen Steuersatzes.
2. Jeder Euro, den Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,38 € wert. Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die CDU zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien.
Das heißt: Eine Spende von 500 € kostet Sie also durch die steuerliche Abzugsfähigkeit tatsächlich nur 250 €. Für die CDU aber erhöht sie sich in Abhängigkeit von der Obergrenze der staatlichen Zuschüsse auf
maximal 690 €.
Zusätzliche Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender ohne deutsche Staatsbürgerschaft gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der CDU zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.



